Besteck auf Serviette

Unser Biergarten

Nehmen Sie einfach Platz und genießen Sie den Sommer in unserem Biergarten.

Sommer, Sonne und Freizeit verleiten die meisten Menschen zu einem Abstecher in den Biergarten. Hier können Sie sich mit Freunden treffen und bei einem Glas Bier in aller Ruhe über alte Zeiten plaudern. Abgeschirmt von Straßenlärm und Hektik, können Sie auf unserer Außenterrasse im Innenhof verweilen, die Zeit vergessen und alles in vollen Zügen genießen. Der Platz im Biergarten steht Ihnen gleichermaßen für Familien- oder Firmenfeiern zur Verfügung. Platz ist für bis zu 40 Personen.

Feiern Sie den Sommer in unserem Biergarten

Übrigens - ihren Ursprung haben die traditionellen Biergärten tatsächlich in Oberbayern im 19. Jahrhundert, als vorwiegend untergäriges Bier getrunken wurde. Dieses konnte nur in den kalten Monaten hergestellt werden, da die Gärung bei Temperaturen zwischen vier und acht Grad erfolgen musste, ebenso die Lagerung. Das nicht-pasteurisierte Bier wurde bei höheren Temperaturen schnell schlecht und wurde damals in den warmen Sommermonaten im Keller gelagert, um es vor Hitze zu schützen. Oberhalb dieser Keller wurden Bäume, meist große Kastanien, gepflanzt. Der Schatten sollte den Keller vor zu starker Sonnenstrahlung schützen. Schon bald fingen Brauer an unter diesen Bäumen Bänke aufzustellen, um den durstigen Gästen das Bier frisch, selbstverständlich direkt aus dem Keller, anzubieten.

Schankhaus Biergarten Freiberg

Die Biergartenverordnung von 1812 des bayerischen Königs Max I. Joseph gilt als Geburtsurkunde des bayerischen Biergartens.

In der Verordnung heißt es: „Seine Majestät der König bewilligen, daß die hiesigen Bierbräuer auf ihren eigenen Merzenkellern in den Monaten Juni, Juli, August und September selbst gebrautes Merzenbier in minuto verschleißen [= verkaufen] und ihre Gäste dortselbst mit Bier u. Brod bedienen. Das Abreichen von Speisen und andern Getränken bleibt ihnen aber ausdrücklich verboten.“

Durch diese Verordnung war eine klare Trennung gezogen worden zwischen einem Biergarten auf einem Keller und einem Wirtsgarten, in dem im Unterschied zum Biergarten auch andere Getränke und auch Speisen angeboten werden durften.